Stadt in Brandenburg

Da ist eine Stadt in Brandenburg, die nachhaltig keine Unternehmen in der Stadt wüscht. Schon vor Jahren durfte ein Unternehmer dort erleben, wie unerwünscht er war.

Es war Gewerbesteuer zu zahlen. Eigentlich für die Stadt ein Quell der Freude.
Damit es die Stadt deutlich einfacher hat, hatte der Unternehmer der Stadt schon vor langer Zeit eine Einzugsermächtigung erteilt. Doch die Stadt wollte nicht.

Es gibt für Einzugsermächtigungen die Regel, daß diese automatisch verfallen, wenn sie 36 Monate nicht genutzt wurden. Mit jeder Nutzung beginnt die Zeit neu zu laufen.

Eine bürgerfreundliche Stadt schickt zusammen mit einem Bescheid gleich den Hinweis auf eine bestehende Einzugsermächtigung mit oder soweit sie abgelaufen ist, eben einen Hinweis mit einem neuen Formular, um es dem Bürger einfach zu machen und die Hilfsbereitschaft und Bürgerfreundlichkeit der Stadt zu unterstreichen.
All das würde eine hilfsbereits und bürgerfreundliche Stadt tun.

Nicht jedoch in einer Stadt in Brandenburg. Dort gibt es keine Hilfsbereitschaft und keine Bürgerfreundlichkeit.

Der Unternehmer hat dies mit Betroffenheit zur Kenntnis genommen und überweist seither die fällig werdenden Gewerbesteuern separat. Wenn die Stadt es eben so will.

Da traf es sich, daß die Frau des Unternehmers auch ein Unternehmen unterhält und eben auch Gewerbesteuern zu zahlen hatte. Die Frau des Unternehmers hörte nicht auf ihren Mann. Sie konnte nicht glauben, daß eine Stadt im schönen Brandenburg derart unternehmerfeindlich ist. Sie hat der Stadt also eine Einzugsermächtigung erteilt.
Also konkret hat sie das Formular ausgefüllt. Das Formular wurde unterschrieben und damit auch gar nichts schiefgehen kann, wurde das unterschriebene Formular persönlich in den Briefkasten der Stadt direkt vor der Stadtverwaltung eingeworfen. Die Frau des Unternehmers war sich ganz sicher, daß jetzt doch nichts schlimmes passieren kann.

Weit gefehlt. Die Stadt will keine Unternehmen und nutzt dafür jede sich bietende Gelegenheit, um Unternehmen zu vergraulen.
Nein die Gewerbesteuer wurde nicht per Lastschrift abgebucht. Es dauerte ein paar Wochen und schwupp die wupp traf eine Mahnung ein. Jetzt hat die Stadt natürlich gleich Säumniszuschläge und Mahngebühren festgesetzt.
Der Bürger hat Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis, er hätte doch eine Einzugsermächtigung erteilt. Der Widerspruch wurde von der Fachdienstleiterin mit einer völlig neuen abstrusen Begründung abgelehnt.
Bei ihr der Fachdienstleiterin sei keine Einzugsermächtigung eingetroffen.

Da werden Briefe, die in den Briefkasten der Stadtverwaltung persönlich eingeworfen werden im Amt entweder irgendwem übergeben, weggeworfen oder gar vernichtet. Dann kann eine Fachdienstleiterin natürlich wahrheitsgemäß vortragen, „bei ihr“ sei nichts angekommen.
Für ein solches Amtsverschulden ist jedoch das Amt selbst verantwortlich und nicht der Bürger. Oder glaubt die Fachdienstleiterin, der Bürger hätte jedem Mitarbeiter/in der Verwaltung eine Einzugsermächtigung persönlich gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen, nur damit diese dann auch vom Amt genutzt wird?

Nein es ist wohl viel einfacher. Die Stadt will keine Unternehmer.
Die Frau des Unternehmers mußte einsehen, daß die Stadt in Brandenburg eben doch unternehmensfeindlich ist.
Unternehmer und Unternehmerinnen sind unerwünscht.

P.S. Der Datenschutz verbietet, die Stadt zu benennen, denn damit würden konkret handelnde Menschen ob ihres Handelns möglicherweise angefeindet werden.
Wäre dies ein unerwünschter Einzelfall, der nur für eine Stadt zuträfe, würde längst der Landrat und der Ministerpräsident dagegen vorgegangen sein.