Landeshauptstadt will nicht

Es war vor einigen Jahren, da habe ich mir einen Hund gekauft und erfahren, daß das Amt der Landeshauptstadt selbst nicht will oder mich aktiv verarschen möchte (Siehe Beitrag vom 5.3.2017). Jetzt mehr als 10 Jahre später hat sich mir das ganze Ausmaß dieses „nicht wollens“ der Landeshauptstadt Potsdam offenbart.

Da war eine Gesellschaft, die hatte in Potsdam ein kleines Mietobjekt stehen. Dieses Mietobjekt wurde verkauft und es offenbarte sich der Irrsinn.

Der Verkauf einer Immobilie findet in Deutschland bekanntermaßen bei einem Notar statt.
Wenn nun ein solcher Verkauf beurkundet wird und der Notar das Grundbuchamt informiert, wäre es geboten, daß mit Eintragung durch das Grundbuchamt sämtliche Stellen mindestens in diesem Amt, die es betrifft, automatisch informiert werden.
Das findet mindestens in der Landeshauptstadt Potsdam nicht statt. Dort wird vom Bürger erwartet, daß der Bürger nun sämtliche Stellen im Amt, die es betrifft über den Verkauf der Immobilie gesondert informiert.

Ja, Sie lesen richtig, genau das ist die Wahrheit in der Landeshauptstadt Potsdam.

Die Gesellschaft hatte geglaubt, sie könne mit Verkauf der Immobilie einfach die Zwangsverträge mit der Stadt Potsdam beenden und mit den Käufern eine Endabrechnung durchführen. Dann wurde sie von der Verwaltung der Stadt Potsdam aufgeklärt, es komme nicht darauf an, daß jemand ein Objekt beim Notar verkauft und im Notarvertrag steht, wann der Übergang von Nutzen und Lasten sei.
Nein, es komme vielmehr darauf an, wann denn die Verwaltung Bock habe, eine grundbuchliche Eintragung des Verkaufs vorzunehmen. Und das wissen wir von Behörden im Bundesland Brandenburg, die haben keinen Bock auf Arbeit und führen Eintragungen nach Lust und Laune, viele Monate später durch. Und weil es keinen Rechtsanspruch auf zeitnahe Eintragung von Grundbuchlichen Vorgängen gibt, stellt sich die Frage, wie es ist, wenn die Eintragung wegen Bocklosigkeit der Potsdamer Behörde erst nach z.B. 7 Jahren erfolgt?

Die Stadt Potsdam hat der Gesellschaft also mitgeteilt, April April, die Gebührenpflicht endet frühestens mit der grundbuchlichen Eintragung, keinesfalls taggenau sondern nach dem Lustprinzip z.B. zum Jahresende.

Für den unbedarften sei hier erläutert, daß ein Vertrag im Zivilrecht gewöhnlich mit Wegfall der Vertragsgrundlage endet. Wenn Sie ein Tier versichern und dieses Tier verstirbt, ist also nicht mehr lebend da, endet die Versicherung mit dem Tod. Dies wird von den Versicherungen auch taggenau abgerechnet. Gleiches gilt für Ihre KFZ-Versicherung bei Verkauf.
Wenn ein Haus gemäß Notarvertrag einen Nutzen/Lasten-Übergang hat, liegt nichts näher, als das zu diesem Datum selbstverständlich auch vom Amt alle Verträge abgerechnet werden. Aber genau das geschieht in der Landeshauptstadt Potsdam nicht und auch nicht im gesamten Bundesland Brandenburg.

Damit aber noch nicht genug der Amtswillkür in Potsdam in Brandenburg.

Es gibt für ein Haus verschiedene Stellen im Amt, die munter Kostenbescheide erstellen dürfen.

Allen voran natürlich die Grundsteuer.
Dann gibt es Straßenreinigungsgebühren.
Aber auch Winterdienstgebühren.
In Potsdam kommt die Wasserrechnung auch von der Stadt, genauso die Abwasserrechnung.
Und zu guter Letzt gibt es dann noch die Abfallgebühren.
Das sind nur die Stellen, die mir hier so einfallen, wahrscheinlich sind es bis zu einem Dutzend Amtszimmer.
Also mindestens 6 verschiedene Stellen im Amt der Landeshauptstadt Potsdam beschäftigen sich mit Gebühren und Kosten für ein Objekt.

All diese Kosten und Gebühren enden nicht mit notariellem Nutzen/Lasten-Übergang, sondern frühestens mit Grundbuchlicher Eintragung.

Der geneigte Bürger hat die Erwartung, wenn dies schon in Amtswillkür viel später geschieht, dann wenigstens automatisch, weil das Amt im Haus die verschiedenen betreffenden Stellen amtsintern informiert.

Die Amtswillkür der Landeshauptstadt Potsdam macht genau das nicht.
Es erwartet vom Bürger, daß der Bürger jedem Mitarbeiter im Amt mitteilt, daß ein anderer Mitarbeiter im Amt gerade ausnahmsweise mal gearbeitet hat.

So läuft es in den Amtsstuben der Landeshauptstadt Potsdam ab.

Jahrzehnte nach dem Fall der Mauer hat sich in den Amtsstuben nichts getan.

P.S. Wenn nun die Stadt Potsdam in selbstherrlichem Nichtarbeiten einen grundbuchlichen Vorgang erst nach 7 Jahren einträgt, muß der Verkäufer 7 weitere lange Jahre für Grundsteuern, Straßenreinigungsgebühren, Winterdienstgebühren, Wasserrechnungen, Abwasserrechnungen und Abfallgebühren weiter zahlen. Er der Verkäufer kann dann sehen, ob er die in all diesen Jahren nach Verkauf anfallenden Kosten vom Käufer erstattet erhält.
Liegt Schilda nicht doch in Brandenburg?