Jahrhunderthochwasser im Baurecht

Ein Unternehmer berichtete mir von seinen traurigen Erfahrungen mit einem Bauamt im Land Brandenburg wegen sinnloser Mehraufwendungen nach weltfremden Gutachten.
Sein Betriebsgrundstück hat aufstehende Gebäude und ist im übrigem nahezu vollständig gepflastert. Dafür wurden bei der erstmaligen Errichtung Anfang der 90er Jahre Sickerbecken unter die Pflasterung gelegt, um ein Versickern des Regenwassers an Ort und Stelle zu ermöglichen. Im Rahmen eines neuen Bauantrages ging er davon aus, dass diese Sickerbecken möglicherweise gereinigt werden müssten aber im Übrigen nach ca. 15 Jahren noch ordentlich funktionieren müssten und er keine Sonderaufwendungen zu erwarten habe.

Weit gefehlt. Ein Bauamt im Land Brandenburg hat ihn verdonnert, den Wasserhaushalt geeignet überprüfen zu lassen. Damit begann für ihn der Irrsinn und völlig sinnlose Aufwendungen mußten erbracht werden. Nach irgendwelchen Tabellen soll irgendetwas an Wassermenge zu erwarten sein und alles sei schlecht und ungenügend und deshalb müsse er umfängliche zusätzliche Sickermöglichkeiten schaffen und aufbauen. So schrieb es einer der wenigen Gutachter danieder. Weitere Gutachter waren für eine Arbeit gar nicht erst bereit.
Die ganzen bisherigen Jahre hat es vor Ort keine ständigen Überschwemmungen gegeben. Was hat sich jetzt geändert? So sein nun mal die gesetzlichen Vorgaben, wurde ihm entgegen gehalten. Er hat sich in sein Schicksal gefügt und diese vermeintliche so notwendigen Baumaßnahmen für mehrere Zehtausende Euro durchführen lassen.

Dann kam der Jahrhundertregen. Mitte des Jahres 2017 gab es einen Jahrhundertregen, also Wassermassen vom Himmel, wie es sie nur einmal alle hundert Jahre gibt.
Jetzt wollte der Bauherr sehen, wie dieser Jahrhundertregen die gesetzlich vorgeschriebenen so wichtigen wasserbautechnischen Maßnahmen überfluten. Er war sicher, dass er jetzt sehen könne, warum diese Arbeiten alle notwendig waren und er jetzt sehen könne, wie die Maßnahmen an der Grenze Ihrer Kapazität mit den Wassermassen des Jahrhundertregens zu kämpfen haben. Dafür ist er extra früher aufgestanden, um wirklich schon früh in der Firma zu sein und sich diese Wassermassen dann auch im großen zwangsweise neu errichteten Wasserbecken anzuschauen.

Es hatte stundenlang, die ganze Nacht hindurch geregnet, es gab Niederschlag pro Quadratmeter wie noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen. Während er in die Firma fuhr regnete es immer noch. Der Unternehmer dachte, er müsste im kniehohen Wasser zu seinem Sickerbecken laufen.

Er kommt zum Firmengelände und sieht einige kleinere Pfützen auf den Steinflächen und läuft im Regen zum Regenauffangbecken und traute seinen Augen nicht.

Im achso notwendigen Regenauffang- und Versickerungsbecken ist eine Pfütze ca. 4×6 m groß. Der Rest des ca 200 m³ Beckens ist leer, der Boden oberflächenfeucht. An der Böschung des Auffangbeckens ist deutlich zu erkennen, dass auch in den vielen Stunden davor kein höherer Wasserstand vorhanden war; NICHTS.

4 Monate nach Fertigstellung des vom Gutachter als verpflichtend angesehenen Regensickerbecken, das bei einem Jahrhundertregen nur mit einem Pfützchen belegt ist, verdeutlicht die Ansiedelungsfeindlichkeit des Landes Brandenburg.

Der Gutachter spricht von Vorgaben und Auflagen sich an Tabellen zur Bodenaufnahmefähigkeit halten zu müssen. Er räumte ein, diese seien für weite Teile Brandenburgs, den bekannten sandigen märkischen Boden zwar völlig ungeeignet, aber vorgeschrieben.

Dies kann das Bauherr genausowenig prüfen, wie die sonstige Sinnhaftigkeit der Auflagen. Das Bauamt hat den Bauherrn nie darauf hingewiesen, daß diese Maßnahmen völlig unsinnig sind.

Es ist jedoch ein Trugschluß zu glauben, daß Bauamt sei frei von Schuld.
Es muß auch die Aufgabe des Bauamtes sein, Exzessen von weltfremden Gutachtern ein Riegel vorzuschieben.
Das Land Brandenburg zeichnet sich seit Jahren dadurch aus, daß sinnlose Mehraufwendungen für Baumaßnahmen durch die wenigen Gutachter erfolgen.