A1-Bescheinigung

Wir sind so stolz auf unsere Behördenwillkür

A1-Bescheinigung

Die EU ist eine Vereinigung krimineller Länder.
Für den Bürger sieht es so aus, als ob verschiedene Länder der EU ganz in informell Einigkeit erzielt hätten, EU-Recht nicht anzuwenden.

Mir ist dies bei der letzten Urlaubsfahrt nach Österreich ganz deutlich vor Augen geführt worden.

Da kommen Menschen aus dem Ausland hier nach Deutschland und arbeiten hier. Werden aber von ihrem Arbeitgeber im Ausland bezahlt. Wie ist nun sichergestellt, dass diese Menschen krankenversichert sind? Woran können wir erkennen, dass sie nicht schwarz arbeiten. Dafür hat die EU in der EU-Verordnung 833/2004 bestimmt, dass für jede vorübergehende Endsendungen in einen anderen Mitgliedsstaat im Vorfeld eine A1-Bescheinigung zu beantragen und mitzuführen ist. Damit wird nachgewiesen, dass der Arbeitnehmer in seinem Heimatstaat sozialversichert ist.
Spontan fallen einem dazu die Tätigkeiten der fremdländischen Bauarbeiter auf deutschen Baustellen, der fremdländischen Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern und Privathaushalten, der LKW- und Kleintransporter-Fahrer aus dem Ausland, der in Deutschland unterwegs ist. Für diesen Personenkreis, die soziale Absicherung zu gewährleisten ist das Ziel gewesen, doch wie üblich wurde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und diese EU-Verordnung gilt für sämtliche Tätigkeiten eines Mitarbeiters im EU-Ausland.

Wenn also eine Staatsbedienstete mit ihrem Tross ins EU-Ausland fährt, müsste für jeden Mitarbeiter, für diese konkrete Reise eine Bescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Wenn eine Universitätsprofessorin an einem internationalen Kongress in Europa teilnimmt, müsste sie für diese Dienstreise ebenfalls eine A1-Bescheinigung beantragen. Soweit so gut. Sie merken, für untere Lohngruppen mag dies sinnvoll sein, in den oberen Lohngruppenbereichen ist dies eher Schwachsinn. Aber die EU wäre nicht die EU, wenn es nicht noch besser ginge. Es geht bei der EU-Verordnung um die Tätigkeit im Ausland. Privat fahre ich in den Urlaub und bin zunächst einmal im Urlaub und damit nicht tätig.
Aber aufgepasst, ich habe ein Dienstwagen und der Arbeitgeber bezahlt für diesen Dienstwagen sämtliche Kosten, also ist jedes Handeln im Zusammenhang mit diesen Kosten eine dienstliche Tätigkeit. Dabei ist es ziemlich unerheblich, ob für den Tankvorgang eine Dienstwagens während der Privatnutzung, das Tanken als dienstliche Tätigkeit zählt oder nicht. Sobald ich an der Kasse, die dienstliche Kreditkarte zücke und mit dienstlichen Kreditkarte das Tanken bezahle ist mindestens dieser Vorgang eine dienstliche Tätigkeit. Im übrigen halte ich auch das Tanken selbst für etwas dienstliches, denn das Fahrzeug wurde mir zur privaten Nutzung überlassen und da sämtliche Kosten trotzdem von der Gesellschaft bezahlt werden, handelt es sich also bei der Ausführung der Arbeiten für diese Kostenübernahme um dienstliche Tätigkeiten. Das hat weitreichende Konsequenzen.
Wenn ich also für meinen Urlaub in Österreich meinen Dienstwagen nutze, brauche ich für diese Urlaubszeit eine A1-Bescheinigung. Als Privatpatient auszustellen von der deutschen Rentenversicherung. Diese A1-Bescheinigung ist mir von der deutschen Rentenversicherung verweigert worden. Damit hat mir die deutsche Rentenversicherung direkt verboten, meinen Dienstwagen ins Ausland zu fahren, das ist an Rechtswidrigkeit nicht zu toppen. Genau das ist die Definition einer Bananenrepublik. Behördenwillkür.

Nun bin ich seit Erscheinen des Gesetzes einige Male in Österreich gewesen, dabei habe ich niemals gesehen, dass an den Tankstellen, die Gendarmerie steht und von den großen Mercedes, Audi und BMW Fahrern diese Bescheinigungen abverlangt, um dann bei Nichtvorlage in jedem Einzelfall eine kleine Strafe von 5.000 Euro festzusetzen. Da könnte sich der österreichische Staat doch mal sehr ordentlich an uns bornierten Deutschen gesunden.

Der österreichische Staat weiß, dass wir Deutschen diese Bescheinigung überhaupt nicht dabei haben. Ich habe einmal im Freundeskreis herum gefragt, ob irgendjemand diese Bescheinigung jemals beantragt hätte und ich kenne genügend Menschen die zum Skilaufen und Wandern mit Ihrem Dienstwagen nach Österreich fahren.

Es bleibt danach am Ende zweierlei festzuhalten.

  1. Die BfA verweigert ohne jeden Rechtsgrund die Ausstellung von A1-Bescheinigungen, in willkürlicher Form.
  2. Österreich interessiert sich nicht für die Einhaltung von EU-Recht
    Das beschreibt eine kriminelle Vereinigung.
    Wenn Behörden und Staaten daran beteiligt sind, welcher Begriff wäre dann der Richtige. Mir fällt dabei nur ein, die EU ist ein Konglomerat von Bananenrepubliken.