Bedruckung nicht lesbar

Bereits seit Jahren ist bekannt, daß die rechtlichen Vorgaben für die Lesbarkeit von Kassenbelegen nichts taugen. Der Umstand das weder der Gesetzgeber noch der Bund der Steuerzahler noch eine der vielen Verbraucherzentralen diesem Schwachsinn ein Ende gesetzt haben, macht deutlich: Es ist so gewollt!

Kassenbelege müssen nicht lesbar bleiben, nicht für die Zeit der zweijährigen Gewährleistung, auch nicht für die Zeit der Aufbewahrungspflicht im Rahmen einer Buchhaltung und schon gar nicht für die Zeit der 20-30-jährigen Produkthaftung.

Siehe auch OMA-KAUFT-KOPIERER aus 2013

Super, dann sollte die Wirtschaft in logischer Konsequenz eine Lesbarkeit auf weniger als 4 Wochen einführen.
Zuerst die Frage an die Leser: Kennen Sie eine Tinte, die egal wie nach 2-4 Wochen nicht mehr lesbar ist. Kann ich diese Tinte in meinem Tintendrucker verwenden?

Damit möchte ich künftig Rechnungen drucken, die vom Kunden sofort bezahlt werden, bar oder mit Scheck und Verträge oder Verpflcihtungen, bei denen ich zu leisten hätte.

Dieses Erfolgsmodell werde ich dann sofort an den Handel und die Tankstellen in Deutschland vermarkten. Der Handel würde allle bestehenden Probleme mit Reklamationen loswerden, weil kein Kunde einen „lesbaren“ Originalbeleg vorlegen könnte.