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Veröffentlicht am 15. Dezember 20138. September 2019 von Texter

Oma kauft Kopierer

Bund der Steuerzahler

Zunächst die gute Nachricht. Der Bund der Steuerzahler hat sehr zeitnah unter dem 06.01.2014 geantwortet.

Und nun die schlechte Nachricht. Der Bund der Steuerzahler erläutert mir die schwachsinnigen Bestimmungen des Gesetzgebers:
„Sollte die Rechnung auf Thermopapier gedruckt sein, so ist sie durch einen Kopiervorgang zu konservieren (§14b.1. Umsatzsteueranwendungserlass der Finanzverwaltung)“

Der Bund der Steuerzahler nimmt dies einfach hin.
Der Bund der Steuerzahler schreit nicht auf, ob dieser Verlagerung von Pflichten vom Verkäufer auf den Käufer.
Der Bund der Steuerzahler tut nichts, um dies zu ändern.

(notiert 16.11.2014)

Oma muß Kopierer kaufen

Der Bund der Steuerzahler hat in seiner Ausgabe 12/13 auf das Problem von Kassenbons auf Thermopapier hingewiesen und auch Privatpersonen empfohlen, Kopien von Kassenbons zu fertigen, um eine Haltbarkeit für die Dauer der Gewährleistung eines Gegenstandes zu erreichen.

Hier soll es nicht um das Thema Haltbarkeit gehen, sondern um Pflichten des Verkäufers.

Ein Verkäufer übergibt einen Gegenstand und eine Quittung als Beleg für den Erhalt des Geldes. Der Gegenstand hält vielleicht einige Monate. Die Quittung hält – sagen wir einmal – 24 Stunden. Darf er das?

Der Verkäufer muß ja keine Quittung ausstellen, deshalb darf diese sich nach 24 Stunden einfach auflösen. Geht das so einfach?

Muß ich mir als Käufer von der Quittung erst eine Kopie erstellen, die haltbar ist? Und wieso gilt diese Kopie als Ersatz eines untergegangenen „Originalbeleges“?

Ist es mir wirklich zuzumuten, von jedem Einkaufsbeleg gleich wenn ich nach Hause komme, eine Kopie zu erstellen, weil mir alle Verkäufer Belege aushändigen, die sich nach 24 Stunden einfach auflösen?

Glauben Sie das?

Ich bin überzeugt, daß es auch für den Verkäufer Pflichten gibt, Belege so zu erstellen, daß sie eine Mindestzeit lesbar bleiben. Vielleicht die Zeit, die das Produkt selbst hält? Also für ein Brot eine kürzere Haltbarkeit als für eine Waschmaschine?

Wenn ich als Käufer das Recht habe, einen Beleg vom Verkäufer zu erhalten, dann muß es auch hinsichtlich des Beleges Anforderungen geben, sonst übergeben Verkäufer bald nur noch bedruckte Oblaten.

Ich bin weiterhin zuversichtlich, daß der Verkäufer einen Beleg schuldet, der zumindest für die Garantiezeit eines Gegenstandes also üblicherweise 2 Jahre lesbar bleibt.

Niemand wird ein Restaurant wegen der Thermopapierrechnung unter Druck setzen. Der Laden ist einfach zu schnell Pleite.

Im anderen Extrem traut sich wohl auch niemand z.B. den Mineralölmultis die nicht gegebene Haltbarkeit ihrer Kassenbelege vorzuhalten und dieses Problem abzustellen.

Der Bund der Steuerzahler wäre eigentlich stark genug und eigentlich auch mit genügend Sachverstand ausgestattet, ein solches Vorhaben durchzuziehen. Doch der Bund der Steuerzahler ergeht sich in Empfehlungen, das Privatpersonen Kopierer anschaffen sollen.

Heißt das nun, der Bund der Steuerzahler hätte dies längst geprüft und für nicht gangbar gehalten, oder heißt dies, er schaut über den Tellerrand des Themas Steuer nicht hinweg, oder ist einfach noch gar keiner auf die Idee gekommen, daß die Titelseite „Gesetzgeber zwingt alte Oma zur Anschaffung von Kopierer“ Wach rüttelt?

Ich bin gespannt, ob in nächster Zukunft eine mutige und sachkundige Bürgerbewegung Klage gegen einen Ölmulti einreicht, dem Kunden haltbare Belege zu schulden.

KategorienBürger

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