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Veröffentlicht am 13. Dezember 20138. September 2019 von Texter

Offertenbetrüger

Offertenbetrüger in Berlin geduldet

Die Stadt Berlin duldet Offertenbetrüger!

Wir kennen das Problem der Offertenbetrüger seit  Jahrzehnten. Siehe hierzu auch mein Bericht aus dem Jahre 2010 (HR-Offerte).

Ich habe die Senatskanzlei der Stadt Berlin angeschrieben. Diese gedenkt nicht zu handeln. Danach wandte ich mich an den Generalstaatsanwalt der Stadt Berlin Herrn Dr. Reiff. Dieser teile noch im Jahr 2011 mit, er werde dies abgeben und sodann erhielt ich zeitnah ein Schreiben der Staatsanwaltschaft über ein Aktenzeichen.

Als ich im März 2013 schriftlich bei der Staatsanwaltschaft nachfragte und daran nach zwei Monaten schriftlich erinnerte, erhielt ich NIX. Keine Nachricht, Kein Anruf schon gar keinen Brief.

Kann deutlicher gemacht werden, daß Betrüger in Berlin geduldet werden?

Liebe Offertenbetrüger, mit einem Briefkasten in Berlin seid ihr auf der sicheren Seite. Niemand tut etwas gegen Betrüger, nicht in Berlin!

6-2010 Eintragungsofferten

Der Staat schaut weg

Bis gestern glaubte ich, der Staat würde einfach nur nichts bemerken, heute weiß ich, der Staat schaut weg.

Wenn ein Unternehmen Eintragungen über das Registergericht veröffentlichen läßt, erhält es von einer Vielzahl von Unternehmen Post, jeweils mit dem Angebot, diese Eintragungen gegen eine Gebühr von € 500-800 in einem meist nicht näher bezeichneten Register zu veröffentlichen.

Nun gibt es schon auf einer Internetseite sehr viele Hinweise auf diese Art der „Geschäftstätigkeit“. Dort wird auf die verschiedenen rechnungsähnlichen Angebotsschreiben eingegangen und die Anbieter werden einzeln benannt. Früher habe ich geglaubt, diese Unternehmen müßten ständig ihre Methode, ihre Anschrift etc ändern, weil doch sicher auch die Ämter eine Anzeige nach der Nächsten erhalten werden, dem dann nachgehen und diese Art der Geschäfte doch wohl nicht richtig sein könne.

Die Stadtverwaltungen, aus deren Städten die Sendungen als Absender versandt werden, müßten doch all ihre staatliche Macht aufbieten, um ein solches Handeln zu unterbinden. Sind wir denn in einem rechtsfreien Raum oder gar rechtsfreien Staat?
Sicher wird das Angebot an sich nicht rechtswidrig sein. Jeder kann jedem anbieten, was er will, und der andere kann diese Angebote annehmen, wenn er will. Wenn nicht, dann nicht.
Doch müssen wir nicht einmalmehr von den Amis lernen? Al Capone, so heißt es, war nicht wegen Alkoholschmuggel sondern wegen falscher Buchhaltung verurteilt worden.

Und bei den Offertenanbietern sind doch eine Vielzahl von gesetzlichen Verpflichtungen nicht eingehalten.

Für den Unternehmer von wirtschaftlich entscheidender Bedeutung, wenn er denn auf eine solche Offerte „reingefallen“ ist, ist für den Vorsteuerabzug die Angabe einer Steuernummer. Ich habe auf keiner mir vorgelegter Offerte eine Steuernummer gefunden.
Bei näherem Hinsehen ist dann noch der Absender der Rechnung nicht ausreichend bezeichnet.
Der Absender muß mit vollem Vornamen und Nachnamen bezeichnet sein, soweit es sich um eine Gesellschaft handelt, müßte die Gesellschaft vollständig bezeichnet sein, also mit der jeweiligen Gesellschaftsform (GbR, GmbH etc). Es müßten die Vertretungsberechtigten benannt werden. Vorgaben sind im HGB zu finden.
Nichts davon wird auf den Offerten angegeben.

Weiter gibt es die Pflicht eines Unternehmens, sich bei Gründung am Ort des Gewerbes anzumelden. Auch hier wird mir vereinzelt mitgeteilt, daß ein bezeichnetes Gewerbe im amtlichen Register ganz unbekannt sei.

Ist das jetzt rechtens? Und wer kümmert sich, bei erkennbar wiederkehrendem Bruch der Regelungen des HGB? Welche Staatsanwaltsschaft hat sich dieser Sache angenommen? Aus dem nachhaltigen Versenden der Offerten ist zumindest zu entnehmen, daß die Staatsanwaltschaft untätig ist, sonst würde diesem 50 Jahre alten Geschäftsmodell längst der Boden entzogen sein.

Geld kann nur eingenommen werden, wenn auch eine Bankverbindung besteht. Sind die angegebenen Banken Mittäter? Sie müssen doch erkannt haben, daß dort ein zumindest zweifelhaftes Geschäft verfolgt wird.
Oder sind die Konten gar alle als Privatkonten geführt und die „Gesellschaften“ zahlen, weil sie doch gar nicht existieren auch gar keine Steuern.

Wenn die Gesellschaften aber Steuern zahlen, müßte zumindest bis heute die eine und andere Steuerprüfung des Finanzamtes stattgefunden haben. Und dort haben dann die prüfenden Finanzbeamten festgestellt, daß die versandten Offerten die Empfänger gar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Gemäß internen Anweisungen für prüfende Finanzbeamten hätten diese sodann umfängliche Kontrollmitteilungen an sämtliche betroffenen Finanzämter derer verschicken müssen, die die Offerten tatsächlich bezahlt haben. Danach wäre dann die Vorsteuer für all diese Bezahler wieder gestrichen worden. Das wäre zwar traurig, aber es hätte unweigerlich Druck auf den Staat gegeben, dem Treiben ein Ende zu setzen.
Haben jetzt die Finanzamtsprüfer all diese Kontrollmitteilungen nicht geschrieben, weil sie gleich erkannt haben, daß das eine Welle der Empörung auslöst oder war nur einfach Freitag?

Das alles läßt nur den Schluß zu:

Die Gewerbeämter verschließen ihre Augen.
Die Staatsanwaltschaften verschließen ihre Augen.
Die Finanzämter verschließen ihre Augen.
Die Empfängerbanken verschließen ihre Augen.

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