Mitbestimmung Fake

Bei den Volksbanken gibt es Vertreter, wozu?

Um 1850 herum entstanden erste Genossenschaften. Damit sollte das Geschick und Risiko Einzelner durch gemeinsame Interessen als Genossen gestärkt werden.

Volksbanken haben diesen Ansatz in den Statuten bis heute Aufrecht erhalten. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Der Genossenschaftsgedanke ist zur Farce degradiert. Alles Fake, eine Hülle, mehr ist nicht übrig geblieben.

Bei einer Volksbank kann der/die Kunde/in Mitglied, ähem Genosse/in werden. Damit hat er/sie Pflichten. Die Genossen/innen wählen Vertreter, die wiederum in der Vertreterversammlung auch mal reden dürfen. Dann dürfen die Vertreter abstimmen oder soll ich sagen goutieren was Ihnen vorgelegt wurde.
Doch hier geht es nicht um den Fake der Vertreterversammlung.

Der Fake beginnt schon früher bei der Wahl zu Vertretern/innen.
Die Genossen der Bank erhalten eine Liste mit Namen und Beruf der zu wählenden Personen. Es sind in der Liste ziemlich genau so viele Personen aufgelistet, wie gewählt werden sollen.

Der Genosse erfährt über die zu wählenden Personen außer ihrem Namen und ihrem Beruf NICHTS. Es sind nicht einmal Photos dabei, daß der Genosse nach seinem optischen Eindruck entscheiden könnte.
Ich habe einen Vorstand angeschrieben und gefragt, ob dies nur eine Scheinwahl sei?

Der Vorstand teilte mir mit, es sei selbstverständlich eine richtige Wahl.
Der Vorstand hat mir nicht mitgeteilt, wie die Genossen über die zur Wahl stehenden Menschen informiert werden, wofür sie stehen, was sie bewegen möchten, warum sie sich als Vertreter einbringen möchten.
Der Vorstand hat mit keinem Wort erläutert, wie sich ein Genosse über die zur Wahl stehenden Vertreter informieren kann, um ein Gefühl zu erhalten, welcher vom Genossen gewählte Vertreter sich auch in seinem Interesse einbringt.

Es ist also doch eine Scheinwahl, ein Fake.

Glauben Sie, daß gilt nur für eine Volksbank?