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Veröffentlicht am 27. April 20149. Juni 2019 von Texter

EU für Dumme

In der EU beschäftigt man sich mit sich selbst unter dem Vorwand, etwas für den Bürger zu tun. Die EU ist deshalb für die Politik so interessant, weil sie zwei Punkte erfüllt. Zum einen hat die Politik eines Landes einen Buhmann, dem alles in die Schuhe geschoben werden kann, was das Land einfach gar nicht macht oder erkennbar schlecht macht. Zum anderen können dort alle alten verbrauchten und vor allem unfähigen Politiker hin abgeschoben werden und erhalten von dort einen üppigen zusätzlichen Bezug und sind gleichzeitig beschäftigt.

Nehmen wir ein kleines Praxisbeispiel:
Mit EuGH-Urteil vom 29.Juli 2010 (wirklich vor VIER Jahren) wurde entschieden, daß bei Verkauf eines Gutscheines bereits die Mehrwertsteuer fällig wird und damit als Preisbestandteil des Gutscheins dem Käufer des Gutscheins zusteht.

Doch die Bundesrepublik Deutschland setzt diese Praxis bis heute einfach nicht um. In Deutschland wird weiter an der „alten“ Regelung festgehalten, daß erst die Einlösung eines Gutscheins die Warenbewegung in Gang setzt. Im Ergebnis sagt die Bundesrepublik Deutschland, ein Gutschein sei Geld und damit nicht umsatzsteuerbar.
Während die EU sagt, ein Gutschein sei bereits die vorweggenommene Ware und deshalb sei die Mehrwertsteuer in einem Gutschein auszuweisen.

Das war vor vier Jahren.

Die OFD Niedersachsen teilt im April 2013 mit, man prüfe den Vorgang noch. Ja in Niedersachsen wird an einem einfachen steuerlichen Sachverhalt DREI Jahre geprüft. Wahrscheinlich sind ganze Heerscharen von Beamten mit der Prüfung beschäftigt und machen mindestens europaweite Urlaubsausflüge um zu sehen, wie andere Länder mit diesem Urteil umgehen. Vielleicht werden aber auch weltweite Urlaube von der OFD unternommen. Und da dies ein so schönes Thema ist, können sicher noch eine Vielzahl von Urlauben auf Kosten der Steuerzahler in andere Länder unternommen werden.
Was all dies mit einem EuGH-Urteil zu tun hat, fragen sie. Warum braucht es so lange, bis ein EuGH-Urteil in deutsches Recht übernommen wird??
Ich sage es Ihnen: Weil noch nicht alle Länder dieser Welt auf Kosten der Steuerzahler von den Beamten der OFD Niedersachsen besucht worden sind. Die Beamten in der OFD Niedersachsen beanspruchen scheinbar für sich das Recht, EuGH-Urteile nach eigenem Gutdünken anzuerkennen. Dies heißt rechtlich, die OFD Niedersachsen steht in der Hierarchie über dem EuGH.

Stört das jemanden? Nein die EU allemal nicht.

Bei der EU ist für den Binnenmarkt und Dienstleistungen der Herr Generaldirektor Jonathan Fell zuständig.
Dieser hält es nicht einmal für nötig auf einen Brief auf Mai 2013 nebst Erinnerung von Dezember 2013 zu antworten. Und sei es bloß, daß es ihm am Arsch vorbeigehe, was die Bundesrepublik Deutschland mache, Hauptsache er und seine Kollegen können weiterhin auf Kosten der Allgemeinheit Reisen und Urlaub machen.

KategorienInstitutionen

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