Behördenchef/in

Die DSGVO hat mir die Augen geöffnet.

DSGVO Art1 Abs 1 „Diese Verordnung erhält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.“

Ich habe mich immer gefragt, warum ein Unternehmer z.B. auf seinem Briefbogen mitteilen muß, welche natürliche Person das Unternehmen vertritt, sei dies nur ein Ein-Mann-Betrieb oder eine GmbH, ein Amt und eine Behörde dies nicht (tun) müssen.

Schauen wir z.B. ins GmbH-Recht oder ins HGB. Dort gibt es Pflichten, den Namen der vertretungsbefugten Person(en) zu nennen.

Jetzt habe ich gelernt, die Schutzvorschrift des Weglassens des Namens des/der Chefs/Chefin für Ämter und Behörden steht natürlich auch in der DSGVO.

Damit wir das Verstehen, muß etwas ausgeholt werden.

Also eine GmbH wird von einem/r Geschäftsführer/in vertreten, der/die ist zu benennen. Diese/r Geschäftsführer/in nimmt die Interessen der GmbH war und ist verantwortlich. Dies geschieht jedoch nicht in ihrer/seiner Eigenschaft als Privatperson sondern in ihrer/seiner Eigenschaft als für die Gesellschaft Handelnde/r.

Und da schoß es mir wie ein Blitz durch den Kopf: Das ist der Kern. Deshalb brauchen Behörden den Chef/Chefin nicht zu nennen.

Sie kommen noch nicht mit. Dann wollen wir das gemeinsam durchgehen:

Der Wortlaut DSGVO Art. 1 Abs 1.: … zum Schutz natürlicher Personen …

Was ist eine natürliche Person?
Ich dachte immer, das sei der Mensch schlechthin. Aber weit gefehlt.
Mit „natürliche Person“ ist nur der Teil des Menschen gemeint, der privat handelt.
Ein geschäftliches oder dienstliches Handeln ist das Handeln eines Mitarbeiters. Oder anders ausgedrückt, einer für das Unternehmen/Behörde handelnden Person.
Diese Personen genießen eben keinen Schutz gemäß DSGVO Art1 Abs 1. Wär auch ziemlich doof, wenn ein Mensch mit ihnen zusammenarbeitet und Ihnen sagt, wie er/sie heißt sage er/sie nicht, mit Verweis auf seinen Persönlichkeitsschutz nach DSGVO.

Genau das geschieht aber bei allen Ämtern und Behörden. Aber warum? Genau!
Dort wird gar nicht gearbeitet, zumindest vom Chef/Chefin nicht.
Also berufen sich die Chefs/Chefinnen der Ämter und Behörden auf ihr Persönlichkeitsrecht und nennen ihren Namen nicht, respektive lassen diesen auf dem Briefbogen des Amtes der Ämter und Behörden einfach weg.

Weil aber nicht jeder im Amt und in der Behörde einfach nicht arbeiten braucht, müssen die einfachen Mitarbeiter/innen, die wirklich noch arbeiten in den Ämtern und in den Behörden Ihre Namen auf dem Brief auch angeben.

Selbst die, von denen mein Vater immer sagte, die Arbeiten nur einen Tag die Woche, Richter/innen in Deutschland nennen ihren Namen offen unter jedem ihrer Urteile.

Und dann schauen wir einmal in unsere Behördenpost.
Also von Chef/in eines Amtes, einer Behörde habe ich NOCH NIE etwas auf Briefen gelesen.
Erst ein Minister/in wird wieder namentlich erwähnt und selbstverständlich der Ministerpräsident/in.
Also die Minister/innen und der/die Ministerpräsident/in arbeiten noch.

Sollte uns das zu denken geben?