Türkei geadelt

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes genießen politisch verfolgte Asyl. Das ist ein hohes Gut, das uns aktuell großes Kopfzerbrechen bereitet.

Im Oktober 2015 hat Frau Merkel Herrn Erdogan um Hilfe gebeten. Dabei beließ es die Kanzlerin nicht bei guten Worten, nein sie brachte als Geschenk 3000 Millionen Euro mit. Damit solle Herr Erdogan den Flüchtlingen Unterkunft und Arbeit gewähren.

Diese gute Idee von Frau Merkel hat zwei Aspekte, die besonders positiv hervorstechen.

Wenn die armen Flüchtlinge nicht mehr den langen Weg nach Deutschland auf sich nehmen müssen, sondern in einem viel dichter liegenden Land Schutz, Herberge und Versorgung finden, ist es ein Gebot der Menschlichkeit, sich dafür einzusetzen, diesen menschlicheren Weg zu gehen.
Die Flüchtlinge können schon in der Türkei Asyl beantragen. Frau Merkel weiß, daß die türkischen Gesetze den deutschen Gesetzen ebenbürtig sind. Und die Türken haben eine Verwaltung und eine Richterschaft, die bei ansonsten mindestens gleicher Qualität und Unabhängigkeit der Richter von Anweisungen der Obrigkeit viel effizienter arbeitet als dies in Deutschland wohl jemals wird gelingen können.
Damit kann die Kanzlerin guten Gewissens einem Asylsuchenden empfehlen, sich in der Türkei dem Verfahren zu stellen.

All die Einflußnahme der türkischen Regierung auf die Richterschaft von der in der Presse immer wieder die Rede war, ist damit nur heiße Luft und nichts davon konnte und kann wohl jemals glaubhaft dargestellt oder gar bewiesen werden.
Und die Kanzlerin höchst selbst straft die EU Lügen, die Herrn Erdogan immer wieder vorwirft, er würde auf die Entscheidung der Verwaltung und Richterschaft Einfluß nehmen, weshalb ein EU-Beitritt immer wieder ins Stottern geriet.

Wir haben aus unserer Geschichte gelernt und machen heute eine viel bessere Politik. Wir bauen keine Mauer, wir bezahlen die hinter einer möglichen Mauer liegende Seite dafür, die Menschen auf anderem Weg von einem Grenzübertritt abzuhalten, damit diese in Deutschland kein Asyl beantragen.

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