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Veröffentlicht am 13. Januar 20178. September 2019 von Texter

Schnee Chaos

13.01.2017 Schnee Chaos

Schon im Jahr 2010 konnte festgestellt werden (siehe weiter unten), daß die STEP Leistungen berechnen darf, die sie ungestraft nicht erbringen muß. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Als Grundstücksnutzer muß man nicht nur Geld für Schneeräumen an die Stadt bezahlen sondern auch für die Straßenreinigung. Die Bescheide ergehen von der Stadt und der Stadteigene Betrieb – hier in Potsdam die STEP – erbringen die Leistung.

Nein das tun sie nicht, sie erbringen keine Leistung.

„Die“ Leistung wäre es, wenn wirklich der staatlich angegebene Turnus eingehalten werden würde. Doch nun sind wir durch Zufall darauf gestoßen, daß sich folgender praktische Abwicklung ergibt.
Also die STEP kriegt Kraft Verordnung von mir Geld für die Reinigung der Straße vor dem Grundstück. Und auf ihren Internetseiten informiert sie auch, wann sie denn wie oft die jeweiligen Straßen reinigt.
Was mecker ich, fragen Sie, alles supi.

Und nun die Wirklichkeit:
Die Woche der Reinigung kommt. Wir nehmen VOR Beginn der Woche unsere Straße in Augenschein und merken uns die Dreckhäufchen auf der Straße. Dann warten wir ab, wann und was passiert. NICHTS.
Die Woche vergeht und NICHTS passiert. Die Dreckhäufchen sind zum Ende immer noch gleich häßlich vorhanden.
Am Beginn der kommenden Woche rief meine Frau bei der STEP an und fragte nach. Sie erhielt relativ flott die Bestätigung, es wurde nicht gereinigt, das Personal sei eng, der Krankenstand hoch.

Fazit:
Die Stadt Potsdam erhebt Geld und darf unter Zuhilfenahme des stadteigenen Betriebes der STEP mit dem Geld machen was sie will.
Das Handeln der Stadt Potsdam und der STEP kann ich nur als unredlich empfinden.

Aber die STEP kann es noch besser. Die STEP ist sich so sicher vor behördlicher Kontrolle, daß sie in ihrer Kundenpostille (Quartett 04/2016 S.16) vorträgt, der Hausbesitzer könne die STEP als Dienstleister für den Winterdienst beauftragen. Ja das „kann“ er.
Der Hausbesitzer muss dann für den Winterdienst auf Gehwegen Geld an die STEP bezahlen.
Und die STEP fegt dann, wenn sie mal Zeit hat und kein Personal krank ist und das Wetter ganz mild ist.
Und wenn trotzdem etwas passiert? Ja dann muss der Hausbesitzer den Schaden und die Strafe bezahlen.

Sie fragen: Und was ist mit der STEP?

Interessiert das einen Staatsanwalt? Glauben Sie wirklich ein Richter würde gegen die STEP oder die Stadt Potsdam ein Urteil erlassen?

10-2010 Schneeräumsteuer

Hier muß der Staat den Bürger nicht betrügen, aber er darf es.

Jeder Hauseigentümer kennt sie, die Gebühren zur Straßenreinigung. Darin enthalten ist üblicherweise auch eine Gebühr für den Winterdienst. Es handelt sich nicht um eine Steuer sondern um eine Gebühr.

Ich behaupte, es ist gar keine Gebühr sondern eine Steuer.

Der Hauseigentümer muß bezahlen, ob er will oder nicht. Er kann sich seinen Geschäftspartner für die Straßenreinigung und den Winterdienst nicht aussuchen.
Doch selbst wenn die Stadt nicht ausreichend fegt oder räumt muß der Hauseigentümer bezahlen. Zuletzt hat dies das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az.: 9 LA 205/08) bestätigt.
Also steht der Gebühr keine einklagbare Gegenleistung gegenüber und so definiert sich nun einmal eine Steuer.

Im vergangenen Winter wurde nach langer Zeit mal wieder deutlich, daß die Städte und Gemeinden gar nicht über ausreichendes Equipment verfügen, um die für die Gebühren versprochenen Leistungen zu erbringen.

In Berlin ist man sehr konsequent und erläßt einfach neue Verordnungen, nach denen der Hauseigentümer eben weitere Pflichten zu Räumung haben. Nein die Gebühren werden nicht erlassen.

Wir haben also eine Schneeräumsteuer. qed  (quod erat demonstrandum)

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