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Veröffentlicht am 9. Dezember 20118. September 2019 von Texter

KFZ-Ankauf

09.12.2011 KFZ-Ankauf II

Bestimmt haben Sie schon an ihrem Auto einen Zettel in Visitenkartenform vorgefunden, mit dem ihnen angeboten wurde, ihr Auto anzukaufen.

Es sind Händler, die Fahrzeuge preiswert ankaufen möchten. So funktioniert unsere Wirtschaft.

Es gibt nur zwei Haken dabei:

Zum einen ist es verboten, ohne Genehmigung im öffentlichen Raum „Visitenkarten“ an Autos zu klemmen und zum anderen ist der Inhalt der Visitenkarte rechtswidrig, weil unvollständig.

Und nun hat das OLG Düsseldorf (Az. IV-4RBs-25/10) ein Bußgeld gegen das Anbringen von Werbung im öffentlichen Raum ohne Genehmigung bestätigt.

Ob nun ein Staatsanwalt oder sonst ein hoher Beamter sich so über die Visitenkartenwerbung geärgert hat, daß tatsächlich einmal der Beamtenapparat in Bewegung geraten ist, wird uns verborgen bleiben.

Doch weiter interessiert sich keine Behörde dafür, daß der Inhalt der „Visitenkarte“ unvollständig ist und eben die handelnde Person oder Firma nicht benennt, sondern nur eine Handynummer.

Auch gibt es die vielerorts als unseriös empfundene Abmahnvereine, die doch mit dem Feigenblatt des Wettbewerbsrechts gegen viele Kleinunternehmer wegen jeder Lappalie vorgehen. Doch gegen die „Visitenkarten“-Händler wird auch von dieser Seite nichts unternommen. Ist es „nur“ die Mühsal, die rechtlich relevante Person zum Handyanschluß zu ermitteln? Nein ich bin überzeugt, es sind die mafiösen Strukturen, die selbst Abmahnvereine in ihre Schranken weisen.

Und genau diese mafiösen Strukturen sind wohl dafür verantwortlich, daß unsere Obrigkeit fest im Griff der gewerblich Kriminellen eben nichts unternimmt.

Dabei müßte die Obrigkeit ein starkes Interesse haben, die tatsächlich Gewerbetreibenden zu kennen, um dort z.B. Steuern einzutreiben.

Oder wie anders ist zu erklären, daß die Obrigkeit nachhaltig nichts unternimmt?

7-2010 KFZ-Ankauf

Ein Unternehmer ist es gewohnt, im Geschäftsverkehr auf seinem Briefbogen und auch auf aller Werbung Angaben zu seinem Unternehmen zu machen. Das macht er nicht freiwillig sondern, weil es das Gesetz so will. Und weil es auch staatliche Stellen gibt, die deren Einhaltung kontrollieren sollen.

Soweit die Theorie. Und die Wirklichkeit kennt das nur für Unternehmen mit einem benannten Inhaber und mit einem ordentlichen Firmensitz.

Wie sonst wäre zu erklären, daß Sie regelmäßig auf großen Parkplätzen vor Einkaufszentren gedruckte Zettel oder gedruckte Visitenkarten an ihrem Fahrzeug vorfinden, mit denen jemand ihr Fahrzeug kaufen möchte.

Und nun suchen Sie auf dem Zettel nach Absenderinformationen und gesetzlichen Pflichtangaben. Nö Fehlanzeige. Auf dem Zettel ist nur eine Handynummer, selten ein Vorname niemals ein Nachname, niemals eine Anschrift.

Das alles entspricht wohl nicht dem Gesetz, aber die Absender dieser Ankaufszettel müssen das Gesetz nicht einhalten. Sie scheinen vom deutschen Staat befreit zu sein. Vielleicht sind sie so sehr befreit, daß sie nicht einmal Steuern zahlen müssen.

Für den Unternehmer, der immer wieder aufgefordert wird, Gesetze einzuhalten, ist dies wie ein Schlag ins Gesicht. Erkennbare Versuche des Staates zum Unterbinden diesen Handelns gibt es nicht.

Der geschundene Bürger muß wohl erst sein Recht auf grundgesetzlich geschützte Gleichbehandlung einfordern und vielleicht werde ich noch erleben dürfen, daß ein hohes Gericht dem Bürger eine Gleichbehandlung auf Untätigkeit zuspricht.

KategorienBürger

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