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Veröffentlicht am 16. Januar 20138. September 2019 von Texter

Autogas

Wenn der Gesetzgeber oder die Obrigkeit den Bürger knechtet darf er eine Unsinnigkeit des BFH zu seinen Gunsten nicht ausschlagen.

Ein Gasfahrzeug kostet mehr Geld als ein Fahrzeug ohne Gasantrieb. Soweit in Ordnung.

Für die 1-Prozent-Regelung kommt es jedoch auf den Zeitpunkt des Einbaus an.
Wenn der Einbau im Werk erfolgte und damit vor der Erstzulassung, Pech gehabt. Der Dienstwagennutzer muß jetzt diesen Mehrpreis mitbezahlen.
Wenn der Ein-/Umbau erst in der Werkstatt erfolgt, zu einem Zeitpunkt nach der Erstzulassung, ist es egal und der Dienstwagennutzer muß den Mehrpreis NICHT versteuern.

Es kommt also darauf an, mit der Werkstatt zu vereinbaren, den Wagen erst OHNE Gasumbau zuzulassen. Und dann am nächsten Tag in einem getrennten Gang den Umbau in die Papiere eintragen zu lassen.
Natürlich soll die Werkstatt den Umbau auch erst beginnen, wenn die Zulassung erfolgt ist, das wäre ja sonst Betrug.
Sie wenden ein, das kostet doch mehr Geld. Dem kleinen Geld für den Mehraufwand bei der Zulassungsstelle steht die monatliche Ersparnis sinnloser 1%-Versteuerungen über die gesamte Laufzeit gegenüber.

Da hat doch der BFH in seinem Urteil vom 13.10.2010 (Az VR 12/09) mal was richtig Gutes entschieden.

Reden Sie mit einem Autohändler Ihres Vertrauens beim nächsten Fahrzeugkauf, was denn noch möglicherweise später ein- oder angebaut werden kann, um die Versteuerung zu reduzieren.

12/2009 Autogas – Placebo fürs Volk

Das Auto ist des Deutschen Mannes liebstes Kind. Unsere Regierung möchte sich diese Klientel nicht verärgern. Es soll das grüne Gewissen ansprechen und nach Möglichkeit nichts kosten.

So oder ähnlich lauten die Vorgaben der Regierung zum Autogas. Wie anders ist zu erklären, daß Autogas insbesondere bei großen Fahrzeugen, wo der Umweltnutzen doch auch besonders groß wäre, nicht wirklich vorkommt.

Früher war ich immer verärgert, daß mein Dienstwagen zwar für den Arbeitgeber preiswerter war, wenn er einen Diesel wählte, ich jedoch aufgrund des höheren Anschaffungspreises monatlich mehr zu versteuern hatte. Bei meiner hohen Km-Leistung spart ein Diesel irgendwann mehr Geld durch niedrigere Verbrauchskosten ein, als er bei Anschaffung mehr kostet. Gleichzeitig ist ein Diesel gemein hin weniger umweltfreundlich als ein Benziner. Das der Staat für deren Nutzung nicht auch noch Vergünstigungen gewährt kann ich zumindest nachvollziehen. Warum aber mein Arbeitgeber den Vorteil hat und ich den Nachteil, blieb für mich bis heute im Dunkeln.

Die 1-Prozent-Regelung soll der Vereinfachung dienen. Für einen Dienstwagen versteuert der Arbeitnehmer monatlich ein Prozent vom Neuwagenpreis, während der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Fahrzeugs trägt.

Der Absatz von Autogas steigt, Autogastankstellen sind zwischenzeitlich nahezu flächendeckend vorhanden.

Mein Chef spricht mich dieser Tage an und erzählt, mein nächster Dienstwagen würde wohl ein Autogasfahrzeug werden.

Das geht zu weit. Mein Chef spart gegenüber einem Diesel noch einmal deutlich Kosten und ich bin der Dumme. Ich soll mehr Geld bezahlen, damit mein Arbeitgeber spart? Nein so geht das nicht.

Aber warum?

Wenn das Fahrzeug mit Autgasumbau ausgeliefert wird, ist es € 1500 – 2000 teurer. Ich muß also Monat für Monat € 15 – 20 extra versteuern und mein Arbeitgeber spart Geld durch die deutlich niedrigeren Gaskosten.

Die Regelung zum verbilligten Autogas ist Schönfärberei.

Schauen wir in die Regale der gehobenen Dienstwagen und suchen dort Autogasfahrzeuge. Es gibt sie nicht. Nicht weil sie nicht hergestellt werden, sondern weil sie (zumindest in Deutschland) nicht nachgefragt werden.

P.S. Gleiches gilt analog für Erdgas.

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