Amtsgericht will nicht

Wer seinen Firmensitz nach Brandenburg oder innerhalb Brandenburgs verlegt, muß als GmbH erstens zu einem Notar und zweitens zum Gewerbeamt (schon das ist hinterwäldlerisch, aber in ganz Deutschland gleich). Was aber in Brandenburg speziell ist, ist die Langsamkeit und die amtliche Behinderung der unternehmerischen Tätigkeit. Damit eine GmbH arbeiten kann, braucht sie eine HRB-Nummer (Nummer …