BSG gegen Dienstwagen für Arme

Die AOK teilt ein BSG-Urteil mit dem Dienstwagen nicht als Mindestlohn gelte. Die AOK hat nicht mitgeteilt, daß sie dieses Urteil für Unrecht hält, weil es gegen die grundgesetzliche Gleichbehandlung verstößt. Zunächst das Problem: Mit einem Dienstwagen wird der Mindestlohn nicht abgegolten! Wenn eine Arbeitnehmerin 40 Stunden im Monat arbeitet und dafür den Mindestlohn erhält, …